Unser Service
Wir helfen bei den Formalitäten mit dem Krankentransportschein
Serviceseiten der Comfort caredrive
Behindertentransportfahrten mit Transportschein – Wir helfen mit den Formalitäten
Voraussetzungen für die Fahrten mit Transportschein sind Transportverordnungen vom Arzt oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG für außergewöhnlich Gehbehindert, BI, H oder ein Einstufungsbescheid in den Pflegegraden 3, 4 oder 5.
Für den Transport von beatmungspflichtigen Menschen ist grundsätzlich vorab eine Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse einzuholen. Wir können in diesem Fall nur Buchungen für bereits genehmigte Fahrten entgegennehmen.
Privatfahrten werden entsprechend der gefahrenen Kilometer bzw. zum vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet. Wir beraten Sie gern und ausführlich zu den Möglichkeiten.
Verordnung zur Krankenbeförderung
Zum 1. Juli 2020 hat sich die Verordnung zur Krankenbeförderung geändert. Hintergrund ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren für bestimmte Patientengruppen.
Muster der Verordnung
Links zur Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse
Weiterführende Informationen zu Verordnungen von Krankentransportscheinen finden Sie hier:
Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Sozialverband VdK Deutschland e.V.Zur vorbereitenden Beantragung Ihrer Krankentransportfahrt mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse unterstützen wir Sie bei den Formalitäten. Kontaktieren Sie uns telefonisch während der Öffnungszeiten bzw. per Mail oder Kontaktformular.

Rufen Sie uns jetzt an:
Unsere Standorte
Marienfelder Chausssee 170, 12349 Berlin
Brückenstraße 103, 16652 Rüdersdorf
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 08:00 bis 16:30 Uhr